Frühförderung ist unentgeltlich für die Eltern. Sie wird ärztlich verordnet und amtsärztlich bestätigt durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Gewährung von Eingliederungshilfe finanziert.
Der Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe ist von den Eltern beim örtlichen Sozialhilfeträger zu stellen. Wir beraten Sie gern über die Modalitäten der Antragstellung.
Der Weg zur Frühförderung erfolgt über:
- eine Empfehlung der Kinderärztin / des Kinderarztes
- oder eine Empfehlung durch das örtliche Gesundheitsamt
Die Kosten einer heilpädagogischen Stunde für Schulkinder können unter Umständen vom Jugendamt übernommen werden, wenn eine "seelische Behinderung" diagnostiziert wurde (§ 35a KJHG). Die Diagnose muss vom Kinder- und Jugendpsychiater erstellt worden sein.
Die Antragstellung erfolgt über das örtliche Jugendamt.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Frühförderung und Heilpädagogik in unserer Praxis? Dann nehmen Sie
Kontakt mit uns auf.